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Katastrophenschutz

Die DLRG Ortsgruppe Lippstadt hat sich zur Mitarbeit im Katastrophenschutz entschlossen und somit die Bereitschaft zur Mitwirkung, bei der Hilfeleistung und der Schadensabwehr gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) erklärt und sind durch die zuständigen Stellen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 FSHG als geeignet anerkannt worden.

Insgesamt stellt die Ortsgruppe für das Konzept „Wasserrettungszug NRW“ einen Führungstrupp, zwei Tauchtrupps und einen Bootstrupp. Diese Trupps werden im Einsatzfall mit weiteren Trupps der DLRG aus dem Landesverband Westfalen zu Wasserrettungszügen zusammengezogen.

Darüber hinaus stellt die Ortsgruppe dem Landesverband weitere Kräfte zur Verfügung. Diese Kräfte werden zum Beispiel als Zugführer, Verbandsführer, Fachberater oder Stabskräfte von der DLRG Westfalen eingesetzt. Um in Übung zu bleiben besuchen die Kräfte der DLRG Ortgruppe Lippstadt einmal jährlich eine mehrtägige Übung mit Wasserrettungszügen, die durch den Landesverband Westfalen organisiert wird. Bei diesen Übungen werden Szenarien wie z.B. Hochwasser oder Massenanfall von Verletzten geübt.

Des Weiteren finden regelmäßige Dienstabende statt. Hier werden unterschiedliche Teilbereiche bearbeitet wie zum Bespiel Kartenkunde, Deichverteidigung, Sanitätsübungen, Materialkunde, Fahrübungen usw.

Als Katastrophenschutz wird im Allgemeinen die Abwehr von Gefahren die in erster Linie für die Gesundheit oder das Leben von Menschen bestehen, aber auch der Schutz kritischer Infrastruktureinrichtungen, wie etwa der Stromversorgung, Krankenhäusern oder Kommunikationsverbindungen verstanden.

Dies kann zum Beispiel durch Hochwasser oder extreme Wetterlagen, wie Stürme, starke Regenfälle oder durch große Unglücksfälle passieren. Aufgrund dessen hat das Innenministerium des Landes NRW ein Konzept „Wasserrettungszug NRW“ erarbeitet. In diesem Konzept sind die Strukturen, aber auch die möglichen Einsatzmöglichkeiten beschrieben.

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